Achtung Trennungsgebot: Trennung Artikel von Werbung

Rechtswidrig handelt, wer in Blogartikeln oder sonstigen Aussagen in sozialen Medien den Anschein erweckt, es handle sich um einen objektiven unabhängigen Beitrag, obwohl dieser tatsächlich gesponsert ist und dazu dient, für ein bestimmtes Unternehmen zu werben. In diesem Fall muss ein Hinweis auf „Sponsoring“ erfolgen, sogenanntes „Trennungsgebot,“ nach dem redaktionelle Inhalte klar von gesponserten und Werbeinhalten getrennt sein müssen.

Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

Tuchlauben 7A, 1010 Wien
+43 664 141 27 49
office@mungomedia.at