„Astroturfing“ – Schleichwerbung

Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen sich durch ihre Marketingabteilung/eigene Mitarbeiter auf diversen Bewertungsportalen positive Bewertungen ausstellen lassen.

Dies ist eine Form der Schleichwerbung und stellt eine unlautere Wettbewerbshandlung dar. Neben der Accountsperrung hat ein so agierendes Unternehmen mit Unterlassungsklagen durch Mitbewerb und Verbraucherschutz zu rechnen. Ebenso droht dem Unternehmen ein immenser Imageverlust.

Die Nutzungsregeln der Bewertungsplattformen verbieten „Astroturfing“ und verfügen über ausgeklügelte Techniken, um dieses aufzuspüren.

Mitarbeiter von Unternehmen sollten daher bei postings immer auf das Unternehmen und ihre Funktion hinweisen.

Zusatzinformation:
Der Begriff „Astroturfing“ leitet sich von dem Markennamen „AstroTurf“ eines Kunstrasenherstellers ab. Es steht für vorgetäuschte Eigeninitiative von Nutzern, also eine künstliche „Graswurzelbewegung“.

Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

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