Panoramafreiheit – das Recht Gebäude zu fotografieren
Das österreichische Urheberrecht erlaubt die Verwertung von Gebäudeansichten oder Teilen davon, vorausgesetzt durch die Aufnahmen werden weder das Hausrecht noch die Persönlichkeitsrechte der Bewohner verletzt.
Kurz gesagt, jedermann darf auf der Strasse Fotos machen, ohne den Architekten, Baumeister oder den Hauseigentümer zu fragen. Eine Bearbeitung des Bildes, wie etwa eine Retusche, darf nicht stattfinden.
Die bezughabende Bestimmung befindet sich in § 54 Abs 1 Z5 UrhG
Panoramafreiheit – das Recht Gebäude zu fotografieren , letzte Aktualisierung: .