Safe Harbor Abkommen

Aufgrund der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) ist es grundsätzlich EU Mitgliedstaaten verboten, personenbezogene Daten aus EU-Mitgliedstaaten in Staaten zu übertragen, die über kein dem EU Recht vergleichbares Datenschutzniveau verfügen. Dies trifft auf die USA zu, da diese keine umfassenden Regelungen kennen, die den Standards der EU entsprechen.

US Unternehmen können aber dem sogenannten „ Safe Harbor“ beitreten und sich auf der entsprechenden Liste des US- Handelsministeriums eintragen lassen, wenn sie sich verpflichten, die Safe Harbor Prinziples zu beachten. Im Jahr 2000 hat die EU anerkannt, dass bei den Unternehmen, die dem Safe-Harbor-System beigetreten sind, ein ausreichender Schutz besteht.

Bis dato sind mehr als 1000 Unternehmen dem Safe – Habor- Abkommen beigetreten, darunter Google und Facebook.

Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

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