Straffreies posting durch Smiley?

Straffreies Posting durch Beifügung eines „Smileys“?

In einem Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck waren vier junge Tiroler wegen Verhetzung angeklagt. Es wurde ihnen vorgeworfen via facebook zu aggressiven Akten gegen Ausländer aufgerufen zu haben. Ein Angeklagter argumentierte, dass die Postings lediglich als Witz zu werten seien. Der Erstinstanzrichter erkannte in dem „Witz“ aber sehr wohl eine Verhetzung. Die Instanz erkannte jedoch letztlich auf Freispruch, dies da der Mann am Ende seines Postings ein emoticon :-), ein sogenanntes smiley, gesetzt hat. Derartige Zeichen, so die Instanz, verwende man, um den Bedeutungstext der Aussage im Internet zu verdeutlichen. ( Entscheidung 11 Bs 110/13h). Aus dieser Entscheidung jedoch die Allgemeingültigkeit zu schließen, dass durch bloßes Hinzufügen eines smileys jedes Posting keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht, wäre aber verfehlt.

Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

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