Überwachung der postings durch Arbeitgeber

Fakt ist: die Kontrollintensität durch die Arbeitgeber nimmt zu.
Wenn auch Maßnahmen zur Kontrolle der Arbeitnehmer zu ihrer Rechtswirksamkeit zwingend der vorhergehenden Zustimmung des Betriebsrates bedürfen, so kommt es in der Praxis auch immer wieder zu nicht vom Betriebsrat abgesegneten Kontrollen durch Arbeitgeber, und in Folge zu „einvernehmlichen Lösungen“

Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

Tuchlauben 7A, 1010 Wien
+43 664 141 27 49
office@mungomedia.at