Verbot von Twitter am Arbeitsplatz

Darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Verwendung von social media während der Arbeitszeit generell verbieten?
Grundsätzlich ja, und anders als beim privaten Telefonieren, welches dem Arbeitnehmer in etwa zur Erledigung dringlicher Anliegen ( zB Vereinbarung eines Arzttermines) nicht verboten werden kann, gibt es von einem Verbot in der Praxis kaum Ausnahmen.

Gibt es in einem Unternehmen keine Regelung zur privaten Nutzung von social media so können diese von dem Arbeitnehmer in der Pause verwendet werden. Das ständige „ laufen lassen“ von social media im Hintergrund kann eine Pflichtverletzung darstellen.

Es empfiehlt sich für Arbeitgeber die Nutzung (sowohl die berufliche als auch die private) von social media durch die Arbeitnehmer in sogenannten social media guidelines genau zu regeln.

Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

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